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Bawa Metzia 9.3 Brachefelder

Bawa Metzia 9.3 Brachefelder

1m 28s

Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt und es brach liegen lässt, so schätzt man es, wie viel es zu tragen vermag, und er gibt jenem seinen Teil; denn so pflegte man dem Grundherrn zu verschreiben: „Wenn ich brach lasse und nicht bearbeite, so zahle ich vom Besten.”

Bawa Metzia 9.2 Felder, die austrocknen

Bawa Metzia 9.2 Felder, die austrocknen

2m 21s

Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, und es ist ein Bewässerungs-Feld oder ein Baumfeld, so darf er, wenn die Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen worden sind, ihm von der Pacht nichts abziehen. Wenn er aber zu ihm gesagt hatte: „Verpachte mir dieses Bewässerungs-Feld oder dieses Baumfeld”, so kann er, wenn die Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen worden, ihm etwas von der Pacht abziehen.

Bawa Metzia 9.1 Bräuche bei Landpacht

Bawa Metzia 9.1 Bräuche bei Landpacht

2m 15s

Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, so gilt folgendes: Wo zu schneiden üblich ist, muss er schneiden; ist es üblich auszureißen, muss er ausreißen; ist es üblich, hinterher zu pflügen, so muss er hinterher pflügen; alles nach dem Landesbrauch. So wie sie das Getreide teilen, so teilen sie auch Stroh und Stoppeln; so wie sie den Wein teilen, so teilen sie auch die Reben und die Stäbe, und beide müssen die Stäbe liefern.

Bawa Metzia 8.9 Ein Haus bricht ein

Bawa Metzia 8.9 Ein Haus bricht ein

1m 51s

Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, und es stürzt ein, so ist er verpflichtet, ihm ein anderes Haus herzustellen. War es klein, darf er es nicht groß machen, war es groß, darf er es nicht klein machen. War es ein Haus, darf er nicht zwei Häuser machen; warn es zwei, darf er nicht eines machen. Er darf nicht die Anzahl der Fenster vermindern, und er darf sie auch nicht vermehren, es sei denn mit der Einwilligung beider.

Bawa Metzia 8.8 Miete im Schaltjahr

Bawa Metzia 8.8 Miete im Schaltjahr

2m 46s

Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus auf ein Jahr vermietet und das Jahr wird zum Schaltjahr gemacht, so ist es zu Gunsten des Mieters ein Schaltjahr. Hat er es ihm auf Monate vermietet und das Jahr wird ein Schaltjahr, so ist es zu Gunsten des Vermieters ein Schaltjahr. Es geschah einst in Zippori, dass einer von seinem Nächsten ein Badhaus mietete, wobei bedungen wurde: „Für zwölf Gold-Denar auf ein Jahr; für einen Gold-Denar monatlich”; da kam die Sache vor Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, und R. Josse, und sie sagten: Sie sollen den Mietzins des Schaltmonats teilen.

Bawa Metzia 8.7 Pflichten des Mieters und des Vermieters

Bawa Metzia 8.7 Pflichten des Mieters und des Vermieters

1m 34s

Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, so ist der Vermieter verpflichtet, Türen, Riegel, Schloss und jede Sache, die eine Handwerksarbeit ist, machen zu lassen; aber eine Sache, die keine Handwerksarbeit ist, muss der Mieter machen lassen. Der Mist gehört dem Hausherrn; dem Mieter gehört nur, was aus dem Backofen und dem Kochherd kommt.

Bawa Metzia 8.6 Kündigunsfristen

Bawa Metzia 8.6 Kündigunsfristen

3m 32s

Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus in der Regenzeit vermietet, so kann er ihn von Sukot bis Pessach nicht hinaussetzen. In der Sommerzeit muss man dreißig Tage zuvor aufkündigen. In großen Städten muss man sowohl in der Sommerzeit als auch in der Regenzeit zwölf Monate vorher kündigen. Kaufläden muss man sowohl in kleinen als auch in großen Städten zwölf Monate zuvor kündigen. Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, sagt: Einen Bäcker- oder Färberladen muss man drei Jahre vorher kündigen.

Bawa Metzia 8.5 Mein Land, seine Bäume, wessen Früchte?

Bawa Metzia 8.5 Mein Land, seine Bäume, wessen Früchte?

4m 31s

Wenn jemand seine Ölbäume zu Holz verkauft und sie tragen Früchte, von denen ein Sea weniger als ein Viertel Log Öl gibt, so gehören diese dem Eigentümer der Ölbäume. Tragen sie aber Früchte, von denen ein Sea ein Viertel gibt, und es sagt der eine: „Meine Ölbäume haben es hervorgebracht”, und der andere sagt: „Mein Land hat es erzeugt”, so teilen sie. Hat ein Strom seine Ölbäume weggeschwemmt und in das Feld seines Nächsten versetzt, und es sagt der eine: „Meine Ölbäume haben die Früchte hervorgebracht”, und der andere sagt: „Mein Land hat sie erzeugt”, so teilen sie.

Bawa Metzia 8.4 Erwerb durch Tausch und Zweifelsfälle

Bawa Metzia 8.4 Erwerb durch Tausch und Zweifelsfälle

6m 16s

Hat jemand eine Kuh gegen einen Esel vertauscht und jene hat geboren, oder hat jemand seine Sklavin verkauft und sie hat geboren und dieser sagt: „Bevor ich verkauft habe, hat die Geburt stattgefunden”, und der Käufer sagt: „Es geschah, nachdem ich gekauft hatte”, so teilen sie. Hatte jemand zwei Knechte, einen großen und einen kleinen, oder zwei Äcker, einen großen und einen kleinern, und er hat einen verkauft; der Käufer sagt: „Ich habe den großen verkauft”, und jener sagt: „Ich weiß nicht”, so hat er den großen erworben. Sagt der Verkäufer: „Ich habe den kleinen verkauft”, und der andere sagt:...

Bawa Metzia 8.3 Wann der Spediteur verantwortlich ist

Bawa Metzia 8.3 Wann der Spediteur verantwortlich ist

3m 38s

Entleiht jemand eine Kuh von seinem Nächsten, und dieser schickt sie ihm durch seinen Sohn, durch seinen Knecht oder durch seinen Boten, oder durch den Sohn, Knecht oder Boten des Entleihers, und sie stirbt, so ist er frei. Hat aber der Entleiher zu ihm gesagt: „Schicke sie mir durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder durch meinen Boten; oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht oder durch deinen Boten”, oder der Verleiher hat zu jenem gesagt: „Ich will sie dir schicken durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder durch meinen Boten, oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht oder durch...