Bawa Metzia 8.3 Wann der Spediteur verantwortlich ist
Shownotes
Entleiht jemand eine Kuh von seinem Nächsten, und dieser schickt sie ihm durch seinen Sohn, durch seinen Knecht oder durch seinen Boten, oder durch den Sohn, Knecht oder Boten des Entleihers, und sie stirbt, so ist er frei. Hat aber der Entleiher zu ihm gesagt: „Schicke sie mir durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder durch meinen Boten; oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht oder durch deinen Boten”, oder der Verleiher hat zu jenem gesagt: „Ich will sie dir schicken durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder durch meinen Boten, oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht oder durch deinen Boten”, und der Entleiher hat darauf zu ihm gesagt: „Schicke”, und er hat sie geschickt und sie sind gestorben, so ist er schuldig. Ebenso verhält es sich beim Zurücksenden.
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