Bawa Metzia 8.6 Kündigunsfristen
Shownotes
Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus in der Regenzeit vermietet, so kann er ihn von Sukot bis Pessach nicht hinaussetzen. In der Sommerzeit muss man dreißig Tage zuvor aufkündigen. In großen Städten muss man sowohl in der Sommerzeit als auch in der Regenzeit zwölf Monate vorher kündigen. Kaufläden muss man sowohl in kleinen als auch in großen Städten zwölf Monate zuvor kündigen. Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, sagt: Einen Bäcker- oder Färberladen muss man drei Jahre vorher kündigen.
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