Bawa Metzia 9.2 Felder, die austrocknen

Shownotes

Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, und es ist ein Bewässerungs-Feld oder ein Baumfeld, so darf er, wenn die Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen worden sind, ihm von der Pacht nichts abziehen. Wenn er aber zu ihm gesagt hatte: „Verpachte mir dieses Bewässerungs-Feld oder dieses Baumfeld”, so kann er, wenn die Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen worden, ihm etwas von der Pacht abziehen.

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