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Jesaja 7 Wort für Wort nach jüdischer Auslegung

Jesaja 7 Wort für Wort nach jüdischer Auslegung

46m 42s

Wer ist Immanuel und wer ist seine Mutter?
Vers 1 — 00:16
Vers 2 — 06:39
Vers 3 — 09:46
Vers 4 — 13:16
Vers 5 — 15:58
Vers 6 — 16:32
Vers 7 — 17:49
Vers 8 — 18:07
Vers 9 — 21:51
Vers 10-11 — 23:21
Vers 12 — 24:00
Vers 13 — 24:37
Vers 14 — 25:28
Vers 15 — 33:30
Vers 16 — 34:30
Vers 17 — 36:23
Vers 18 — 38:02
Vers 19 — 38:53
Vers 20 — 39:53
Vers 21 — 41:30
Vers 22 — 42:21
Vers 23 — 43:33
Vers 24 — 44:13...

Bawa Metzia 8.2 Mieter und zugleich Entleiher

Bawa Metzia 8.2 Mieter und zugleich Entleiher

4m 31s

Hat jemand eine Kuh derart entliehen, dass er sie auf einen halben Tag entliehen und auf einen halben Tag gemietet, oder auf heute entliehen und auf morgen gemietet hat, oder hat er eine Kuh gemietet und eine entliehen, und sie ist gestorben; nun sagt der Verleiher: „Die entliehene ist gestorben”, „am Tag, an dem sie entliehen war, ist sie gestorben”, „zu einem Zeitpunkt, zu dem sie entliehen war, ist sie gestorben”, der andere aber sagt: „Ich weiß nicht”, so ist er schuldig. Sagt der Mieter: „Die gemietete ist gestorben”, „am Tag, an dem sie gemietet war, ist sie gestorben”, „zum...

Bawa Metzia 8.1 Wann der Entleiher nicht bezahlen muss

Bawa Metzia 8.1 Wann der Entleiher nicht bezahlen muss

3m 20s

Wenn jemand eine Kuh entliehen und deren Eigentümer mit ihr entliehen oder deren Eigentümer mit ihr gemietet hat, oder wenn er zuerst den Eigentümer entliehen oder gemietet und nachher die Kuh entliehen hat und diese gestorben ist, so ist er frei, denn es heißt (2 Moses 22:14): „Wenn sein Herr bei ihm war, bezahlt er nicht.” Hat er aber zuerst die Kuh entliehen und nachher den Eigentümer entliehen oder gemietet, und die Kuh ist gestorben, so ist er schuldig, denn es heißt (ebd. 13): „Ist der Herr nicht bei ihm, so muss er bezahlen.”

Bawa Metzia 7.11 unerfüllbare Bedingungen

Bawa Metzia 7.11 unerfüllbare Bedingungen

4m 14s

Wer etwas ausbedingt, das dem in der Tora Vorgeschriebenen zuwiderläuft, dessen Bedingung ist ungültig. Jede Bedingung, der eine Handlung vorangeht, ist ungültig. Ist es einem möglich, irgend etwas am Ende zu erfüllen und man hat ihm dies anfangs als Bedingung gestellt, dann ist die Bedingung gültig.

Bawa Metzia 7.10 Wenn ein Tier von der Bergspitze fällt

Bawa Metzia 7.10 Wenn ein Tier von der Bergspitze fällt

3m 58s

Ist das Vieh auf gewöhnliche Weise gestorben, so ist dies ein Zwangs-Unfall; hat er es aber gequält und es ist gestorben, so ist es kein Zwangs-Unfall. Ist es auf steile Bergspitzen gestiegen und herabgefallen, so ist dies ein Zwangs-Unfall; hat er es aber auf steile Bergspitzen geführt und es ist herabgefallen und gestorben, so ist es kein Zwangs-Unfall. Ein unentgeltlicher Hüter kann ausbedingen, vom Schwur frei zu sein; ebenso der Entleiher, vom Bezahlen frei zu sein; und der Lohnhüter und der Mieter, sowohl vom Schwur als auch vom Bezahlen frei zu sein.

Bawa Metzia 7.9 Wenn Bären, Wölfe, Schlangen angreifen

Bawa Metzia 7.9 Wenn Bären, Wölfe, Schlangen angreifen

5m 44s

Wenn ein Wolf einbricht, so ist es kein Zwangs-Unfall, wenn zwei Wölfe einbrechen, so ist es ein Zwangs-Unfall. R. Jehuda sagt: Zur Zeit der Schickung der Wölfe ist es auch bei einem Wolf ein Zwangs-Unfall. Wenn zwei Hunde angreifen, so ist es kein Zwangs-Unfall. Jaddua, der Babylonier, sagt im Namen R. Meïrs: Kommen sie von einer Seite, so ist es kein Zwangs-Unfall; wenn von zwei Seiten, so ist es ein Zwangs-Unfall. Wenn ein Räuber angreift, so ist es ein Zwangs-Unfall. Wenn ein Löwe, ein Bär, ein Leopard, ein Panther oder eine Schlange schädigen, so ist es ein Zwangs-Unfall. Wann gilt...

Bawa Metzia 7.8 Hüter, Arbeiter, Mieter und Diebe

Bawa Metzia 7.8 Hüter, Arbeiter, Mieter und Diebe

4m 22s

Fruchthüter dürfen nach dem Landesbrauch essen, aber nicht nach dem Gesetz der Tora. Es gibt vier Hüter: ein unentgeltlicher Hüter, ein Entleiher, ein Lohnhüter und ein Mieter. Ein unentgeltlicher Hüter hat bei allen Fällen nur zu schwören; der Entleiher muss bei allen Fällen bezahlen; der Lohnhüter und der Mieter schwören, wenn das Vieh gebrochen oder gefangen worden oder gestorben ist, und bezahlen bei Verlust und Diebstahl.

Bawa Metzia 7.7 Wann Arbeiter nicht essen dürfen

Bawa Metzia 7.7 Wann Arbeiter nicht essen dürfen

3m 16s

Mietet jemand Arbeiter, damit sie in seiner vierjährigen Pflanzung arbeiten, so dürfen sie davon nicht essen. Hat er es ihnen aber nicht kundgetan, so muss er auslösen und sie essen lassen. Sind seine Feigenkuchen zerfallen oder seine Fässer aufgegangen, so dürfen sie davon nicht essen. Hat er es ihnen aber nicht kundgetan, so muss er verzehnten und sie essen lassen.

Bawa Metzia 7.6 Grundrecht aufs Essen

Bawa Metzia 7.6 Grundrecht aufs Essen

3m 43s

Man kann Geld bedingen für sich selbst, für seinen Sohn und seine Tochter, die volljährig sind, für seinen Sklaven und seine Sklavin, die volljährig sind, und für seine Frau, weil diese Verstand haben; man kann aber nicht bedingen für seinen Sohn und seine Tochter, die minderjährig sind, für seine Sklaven und seine Sklavin, die minderjährig sind, und für sein Vieh, weil diese keinen Verstand haben.
משנה

Bawa Metzia 7.5 Ein Fresser

Bawa Metzia 7.5 Ein Fresser

2m 19s

Ein Arbeiter darf Gurken essen selbst im Wert eines Denar, ebenso Datteln selbst im Wert eines Denar. R. Elasar, Sohn des Chasma, sagt: Ein Arbeiter darf nicht mehr essen, als sein Lohn beträgt. Die Weisen aber erlauben es; doch meinen sie, belehrt man den Menschen, er möchte kein Fresser sein, denn sonst verschlösse er jede Tür vor sich.