Bawa Metzia 7.8 Hüter, Arbeiter, Mieter und Diebe
Shownotes
Fruchthüter dürfen nach dem Landesbrauch essen, aber nicht nach dem Gesetz der Tora. Es gibt vier Hüter: ein unentgeltlicher Hüter, ein Entleiher, ein Lohnhüter und ein Mieter. Ein unentgeltlicher Hüter hat bei allen Fällen nur zu schwören; der Entleiher muss bei allen Fällen bezahlen; der Lohnhüter und der Mieter schwören, wenn das Vieh gebrochen oder gefangen worden oder gestorben ist, und bezahlen bei Verlust und Diebstahl.
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