Bawa Metzia 8.1 Wann der Entleiher nicht bezahlen muss

Shownotes

Wenn jemand eine Kuh entliehen und deren Eigentümer mit ihr entliehen oder deren Eigentümer mit ihr gemietet hat, oder wenn er zuerst den Eigentümer entliehen oder gemietet und nachher die Kuh entliehen hat und diese gestorben ist, so ist er frei, denn es heißt (2 Moses 22:14): „Wenn sein Herr bei ihm war, bezahlt er nicht.” Hat er aber zuerst die Kuh entliehen und nachher den Eigentümer entliehen oder gemietet, und die Kuh ist gestorben, so ist er schuldig, denn es heißt (ebd. 13): „Ist der Herr nicht bei ihm, so muss er bezahlen.”

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