Bawa Metzia 7.10 Wenn ein Tier von der Bergspitze fällt

Shownotes

Ist das Vieh auf gewöhnliche Weise gestorben, so ist dies ein Zwangs-Unfall; hat er es aber gequält und es ist gestorben, so ist es kein Zwangs-Unfall. Ist es auf steile Bergspitzen gestiegen und herabgefallen, so ist dies ein Zwangs-Unfall; hat er es aber auf steile Bergspitzen geführt und es ist herabgefallen und gestorben, so ist es kein Zwangs-Unfall. Ein unentgeltlicher Hüter kann ausbedingen, vom Schwur frei zu sein; ebenso der Entleiher, vom Bezahlen frei zu sein; und der Lohnhüter und der Mieter, sowohl vom Schwur als auch vom Bezahlen frei zu sein.

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