Bawa Metzia 8.2 Mieter und zugleich Entleiher

Shownotes

Hat jemand eine Kuh derart entliehen, dass er sie auf einen halben Tag entliehen und auf einen halben Tag gemietet, oder auf heute entliehen und auf morgen gemietet hat, oder hat er eine Kuh gemietet und eine entliehen, und sie ist gestorben; nun sagt der Verleiher: „Die entliehene ist gestorben”, „am Tag, an dem sie entliehen war, ist sie gestorben”, „zu einem Zeitpunkt, zu dem sie entliehen war, ist sie gestorben”, der andere aber sagt: „Ich weiß nicht”, so ist er schuldig. Sagt der Mieter: „Die gemietete ist gestorben”, „am Tag, an dem sie gemietet war, ist sie gestorben”, „zum Zeitpunkt, zu dem sie gemietet war, ist sie gestorben”, jener aber sagt: „Ich weiß nicht”, so ist er frei. Sagt der eine: „Es war die entliehene”, der andere: „die gemietete”, so soll der Mieter schwören, dass die gemietete gestorben ist. Sagt der eine: „Ich weiß nicht”, und der andere sagt ebenfalls: „Ich weiß nicht”, so teilen sie.

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