Bawa Metzia 8.9 Ein Haus bricht ein
Shownotes
Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, und es stürzt ein, so ist er verpflichtet, ihm ein anderes Haus herzustellen. War es klein, darf er es nicht groß machen, war es groß, darf er es nicht klein machen. War es ein Haus, darf er nicht zwei Häuser machen; warn es zwei, darf er nicht eines machen. Er darf nicht die Anzahl der Fenster vermindern, und er darf sie auch nicht vermehren, es sei denn mit der Einwilligung beider.
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