Bawa Metzia 8.8 Miete im Schaltjahr
Shownotes
Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus auf ein Jahr vermietet und das Jahr wird zum Schaltjahr gemacht, so ist es zu Gunsten des Mieters ein Schaltjahr. Hat er es ihm auf Monate vermietet und das Jahr wird ein Schaltjahr, so ist es zu Gunsten des Vermieters ein Schaltjahr. Es geschah einst in Zippori, dass einer von seinem Nächsten ein Badhaus mietete, wobei bedungen wurde: „Für zwölf Gold-Denar auf ein Jahr; für einen Gold-Denar monatlich”; da kam die Sache vor Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, und R. Josse, und sie sagten: Sie sollen den Mietzins des Schaltmonats teilen.
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