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Bawa Metzia 6.3 Wenn der Esel stribt

Bawa Metzia 6.3 Wenn der Esel stribt

7m 31s

Mietet jemand einen Esel, um ihn im Gebirge zu führen, und er führt ihn im Tal, oder mietet er ihn für Talwege, und führt ihn im Gebirge, obwohl dieser Weg zehn Mil und jener zehn Mil ist, so ist er dennoch zum Ersatz verpflichtet, wenn der Esel stirbt. Wenn jemand einen Esel mietet und dieser erblindet oder wird zum Frohndienst genommen, so kann der Vermieter zu ihm sagen: „Da hast du das Deinige vor dir!” Wenn er aber stirbt oder gebrochen wird, so muss der Vermieter ihm einen anderen Esel stellen. Mietet jemand einen Esel, um ihm im Gebirge zu...

Bawa Metzia 6.2 Wer zahlt beim Rücktritt?

Bawa Metzia 6.2 Wer zahlt beim Rücktritt?

5m 34s

Wenn jemand Handwerker mietet und sie treten zurück, so haben sie die Unterhand; tritt der Hausherr zurück, so hat er die Unterhand. Jeder, der abändert, hat die Unterhand; jeder der zurücktritt, hat die Unterhand.

Bawa Metzia 6.1 Flöten, Sänften und Täuschung

Bawa Metzia 6.1 Flöten, Sänften und Täuschung

6m 14s

Wenn jemand Handwerker mietet und dabei einer den anderen getäuscht hat, so hat einer gegen den anderen nichts mehr als eine Beschwerde. Hat jemand einen Eseltreiber oder Fuhrmann gemietet, um Sänftenträger und Flöten für eine Braut oder einen Toten zu bringen, oder er mietet Arbeiter, um Flachs aus der Beize zu holen, oder für irgendeine andere Sache, die sonst verloren gingen, und sie sind zurückgetreten — so kann er an einem Ort, wo keine anderen Leute zu bekommen sind, auf ihre Kosten Arbeiter mieten oder sie täuschen.

Bawa Metzia 5.11 Wer übertritt wie viele Verbote?

Bawa Metzia 5.11 Wer übertritt wie viele Verbote?

4m 34s

Folgende übertreten Tora-Verbote: der Gläubiger, der Schuldner, der Bürge und die Zeugen; die Weisen sagen: auch der Schreiber. Sie übertreten die Verbote: „Du sollst nicht geben“, „du sollst von ihm nicht nehmen”, „du sollst ihm nicht wie ein Schuldherr sein”, „ihr sollst ihm keinen Zins auflegen”, und „vor einem Blinden sollst du keinen Anstoß legen, und fürchte dich vor deinem Gott, ich bin der Ewige!”

Bawa Metzia 5.10 Arbeit gegen Arbeit und Geschenke

Bawa Metzia 5.10 Arbeit gegen Arbeit und Geschenke

7m 0s

Es darf jemand zu seinem Nächsten sagen: „Jäte mit mir, und ich will mit dir jäten”, oder: „Grabe mit mir, und ich will mit dir graben”; darf aber nicht zu ihm sagen: „Jäte mit mir, und ich will mit dir graben”, oder: „Grabe mit mir, und ich will mit dir jäten.” Alle Tage der trockenen Jahreszeit sind eins; alle Tage der Regenzeit sind eines. Er darf nicht zu ihm sagen: „Pflüge mit mir in der trockenen Jahreszeit, und ich will mit dir in der Regenzeit pflügen.” Rabban Gamliel sagt: Es gibt voraus bezahlten Zins, und es gibt nachträglichen Zins. Auf...

Bawa Metzia 5.9 Hillel, Zins und Brot

Bawa Metzia 5.9 Hillel, Zins und Brot

4m 8s

Es darf niemand zu seinem Nächsten sagen: „Leihe mir einen Kor Weizen, und ich will dir zur Dreschzeit zahlen”; jedoch kann er zu ihm sagen: „Leihe mir, bis mein Sohn kommt” oder ”… bis ich den Schlüssel finde.” Hillel aber verbietet es. Ebenso hat Hillel gesagt: Es soll eine Frau der anderen nicht einen Laib Brot leihen, es sei denn, dass sie ihn in Geld veranschlagt, denn der Weizen könnte teurer werden, und es käme somit zu einer Zinszahlung.

Bawa Metzia 5.8 Der Feldbauer und die Saat

Bawa Metzia 5.8 Der Feldbauer und die Saat

4m 6s

Es darf jemand seinen Feldbauern Weizen gegen Weizen zur Aussat leihen, aber nicht zum Verzehren. R. Gamliel hatte zwar seinen Feldbauern Weizen gegen Weizen zur Aussaat derart geliehen, dass er stets, ob es teuer war und dann günstiger geworden, oder ob es zuerst günstig war und dann teurer geworden ist, nach dem günstigeren Preis bezahlt nahm, nicht aber, weil die Norm so ist, sondern nur, weil er für sich selbst strenger sein wollte.

Bawa Metzia 5.7 Mist kaufen

Bawa Metzia 5.7 Mist kaufen

9m 24s

Man darf nicht auf Früchte einen Kauf abschließen, bevor der Marktpreis bekannt geworden ist. Ist der Marktpreis bekannt geworden, darf man abschließen, denn obwohl dieser keine hat, so hat doch ein anderer. War er der erste der Schnitter, so kann er mit ihm auf die Garbenhaufen abschließen; ebenso auf die Butte mit Weintrauben, auf die Kufe mit Oliven, auf die Eier des Töpfers und auf den Kalk, sobald er ihn in den Ofen gesenkt hat. Auf Dünger darf er mit ihm das ganze Jahr abschließen. R. Josse sagt: Man darf nicht auf Dünger abschließen, außer, wenn man Dünger auf dem...

Bawa Metzia 5.6 Nichtjuden und Zins

Bawa Metzia 5.6 Nichtjuden und Zins

5m 25s

Man darf nicht eisernes Kleinvieh von einem Juden übernehmen, weil es Zins ist; aber man darf eisernes Kleinvieh von einem Nichtjuden übernehmen; auch darf man auf Zins von ihnen entleihen und ihnen leihen. Dasselbe gilt von einem Beisass-Konvertiten. Ein Jude darf das Geld eines Nichtjuden auf Zins verleihen mit Einwilligung des Nichtjuden, aber nicht, wenn es bloß mit Einwilligung des Juden geschieht.

Bawa Metzia 5.5 Tiere, die Geld verdienen

Bawa Metzia 5.5 Tiere, die Geld verdienen

5m 24s

Man darf eine Kuh, einen Esel und jede Sache, welche arbeitet und isst, zur Hälfte abschätzen. Wo es üblich ist, die Jungen sogleich zu teilen, teile man; wo es aber üblich ist, sie groß zu ziehen, ziehe man sie groß. R. Schimon, Sohn Gamliels, sagt: Man darf ein Kalb mit der Mutter und ein Eselfüllen mit der Mutter zusammen schätzen; ebenso darf man auf sein Feld Kosten aufwenden, ohne befürchten zu müssen, dass es Zins sei.