Bawa Metzia 5.6 Nichtjuden und Zins

Shownotes

Man darf nicht eisernes Kleinvieh von einem Juden übernehmen, weil es Zins ist; aber man darf eisernes Kleinvieh von einem Nichtjuden übernehmen; auch darf man auf Zins von ihnen entleihen und ihnen leihen. Dasselbe gilt von einem Beisass-Konvertiten. Ein Jude darf das Geld eines Nichtjuden auf Zins verleihen mit Einwilligung des Nichtjuden, aber nicht, wenn es bloß mit Einwilligung des Juden geschieht.

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