Bawa Metzia 5.7 Mist kaufen
Shownotes
Man darf nicht auf Früchte einen Kauf abschließen, bevor der Marktpreis bekannt geworden ist. Ist der Marktpreis bekannt geworden, darf man abschließen, denn obwohl dieser keine hat, so hat doch ein anderer. War er der erste der Schnitter, so kann er mit ihm auf die Garbenhaufen abschließen; ebenso auf die Butte mit Weintrauben, auf die Kufe mit Oliven, auf die Eier des Töpfers und auf den Kalk, sobald er ihn in den Ofen gesenkt hat. Auf Dünger darf er mit ihm das ganze Jahr abschließen. R. Josse sagt: Man darf nicht auf Dünger abschließen, außer, wenn man Dünger auf dem Misthaufen hat. Die Weisen aber erlauben es. Er darf mit ihm zum günstigen Preis abschließen. R. Jehuda sagt: Obgleich er nicht mit zum günstigen Preis abgeschlossen hat, kann er zu ihm sagen: „Gib mir für diesen Preis, oder gib mir mein Geld zurück!”
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