Bawa Metzia 9.12 Lohn des Tagelöhners Fortsetzung (mit Tosefta!!)

Shownotes

Sowohl hinsichtlich des Lohnes für Menschen, als auch für Vieh oder für Geräte gelten die Vorschriften: „An seinem Tag sollst du seinen Lohn geben” und „du sollst den Lohn des Mietlings nicht bis zum Morgen bei dir übernachten lassen.” Wann gilt dies? Wenn er von ihm den Lohn gefordert hat; hat er von ihm nichts gefordert, so übertritt er nicht die Vorschriften. Hat er ihn an einen Krämer oder an einen Wechsler angewiesen, so übertritt er nicht die Vorschriften. Ein Tagelöhner, der in seiner Zeit den Lohn fordert, schwört, und bekommt gezahlt; ist seine Zeit vorbei, so kann er nicht schwören und gezahlt nehmen. Sind aber Zeugen vorhanden, dass er ihn zur Zeit gefordert hat, so schwört er, und bekommt gezahlt. Hinsichtlich eines Beisass-Konvertiten gilt die Vorschrift: „An seinem Tag sollst du ihm seinen Lohn geben”, aber es gilt seinetwegen nicht die Vorschrift: „Du sollst den Lohn des Mietlings nicht bis zum Morgen bei dir übernachten lassen.”

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