Bawa Metzia 9.6 Wenn das Feld verwüstet wird
Shownotes
Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, und Heuschrecken haben es verheert, oder es ist vom Sturm ausgedroschen worden; so kann er, wenn es eine Landplage ist, dem Grundherrn etwas von der Pacht abziehen; wenn es aber keine Landplage ist, kann er ihm von der Pacht nichts abziehen. R. Jehuda sagt: Wenn er es von ihm für Geld übernommen hat, kann er in jedem Fall ihm von der Pacht nichts abziehen.
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