Bawa Metzia 2.1 - gefundene Sachen, die man behalten darf.

Shownotes

Welche Funde gehören dem Finder und welche ist er verpflichtet, ausrufen zu lassen? Folgende Funde gehören dem Finder: Findet jemand verstreute Früchte, verstreutes Geld, kleine Garben in öffentlichem Bereich, Feigenkuchen, Brote vom Bäcker, an Schnüren aufgezogene Fische, Stücke Fleisch, Wollflocken, die von ihrem Land kommen, Flachsbündel und Streifen von Purpurwolle — so gehören diese ihm. Dies die Worte R. Meirs. R. Jehuda sagt: Alles, woran eine Veränderung ist, muss man ausrufen lassen; z. B., wenn man einen Feigenkuchen findet, worin eine Scherbe ist, oder ein Brot, worin Geld ist. R. Schimon, Sohn El'asars, sagt: Alle Geräte von Handelsware braucht man nicht ausrufen zu lassen.

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