Bawa Metzia 1.7
Shownotes
Findet jemand Scheidebriefe, Freilassungsbriefe, Testatemente, Schenkungsurkunden oder Quittungen, so darf er sie nicht zurückgeben, denn man vermutet, sie seien bereits geschrieben worden, als er sich ihretwegen anders besonnen hat, sie nicht zu geben.
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