Bawa Metzia 6.7 Pfand verleihen für guten Zweck?

Shownotes

Wer seinem Nächsten auf ein Pfand geliehen hat, ist ein Lohnhüter. R. Jehuda sagt: Hat er ihm Geld geliehen, so ist er ein unentgeltlicher Hüter; hat er ihm Früchte geliehen, so ist er ein Lohnhüter. Abba Schaul sagt: Man darf das Pfand eines Armen vermieten, um den Mietlohn von der Schuld immerfort abzuziehen, weil man damit gleichsam Verlorenes zurückbringt.

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