Bawa Metzia 5.4 Mehr verbotener Geschäfte
Shownotes
Man darf nicht einem Krämer auf halben Gewinn einsetzen, auch darf man nicht einem Händler Geld geben, um dafür Früchte auf halben Gewinn einzukaufen, außer wenn man ihm seinen Lohn wie einem Arbeiter bezahlt. Man darf nicht Hühner zur Hälfte des Ertrags ansetzen, ebenso darf man nicht Kälber und Eselfüllen zur Hälfte abschätzen, außer wenn man dem Übernehmer den Lohn für seine Mühe und seine Nahrung gibt. Man darf aber Kälber und Eselfüllen zur Hälfte übernehmen und sie ziehen, bis sie ein Drittel groß sind, und einen Esel, bis er tragfähig geworden ist.
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