Bawa Metzia 4.9 Sachen, die von der Übervorteilung ausgeschlossen sind

Shownotes

Bei folgenden Dingen ist das Onaa-Recht nicht gültig: Bei Sklaven, Schuldscheinen, Grundstücken und geheiligten Dingen. Bei diesen findet kein Doppel-Ersatz und kein vier- oder fünffacher Ersatz statt. Der unbezahlte Hüter braucht ihretwegen nicht zu schwören und der Lohn-Hüter braucht nicht zu bezahlen. R. Schimon sagt: Bei geheiligten Dingen, für welche der Eigentümer zu haften verpflichtet ist, gilt das Onaa-Recht, bei solchen aber, für welche jener nicht haften muss, ist das Onaa-Recht nicht gültig. R. Jehuda sagt: Auch wenn jemand eine Gesetzrolle, Vieh oder Perlen verkauft, so ist dabei das Onaa-Recht nicht gültig. Da sagten sie zu ihm: Man hat es nur bei jenen Dingen gelehrt.

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