Bawa Metzia 4.8 In 5 fällen muss man 1/5 hinzufügen.

Shownotes

In fünf Fällen ist man zur Zugabe eines Fünftels verpflichtet: Wer Hebe, Zehnt-Hebe, Zehnt-Hebe von Demai, Teig-Hebe oder Erstlinge isst, muss ein Fünftel zugeben. Wer die Früchte seiner vierjährigen Bäume oder seinen zweiten Zehnt auslöst, muss ein Fünftel zugeben. Wer sein Geheiligtes auslöst, muss ein Fünftel zugeben. Wer von Heiligem einen Nutzen im Wert einer Pruta hat, muss ein Fünftel zugeben, und wer seinem Nächsten den Wert einer Pruta geraubt und es abgeschworen hat, muss ein Fünftel zugeben.

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