Bawa Metzia 4.4 Wer kann gegen Übervorteilung klagen?
Shownotes
Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer haben das Onaa-Recht. Wie der Privatmann das Onaa-Recht besitzt, ebenso hat der Kaufmann dieses Recht. R. Jehuda sagt: Der Kaufmann hat kein Onaa-Recht. Derjenige, der übernommen worden ist, hat die Oberhand; er kann nach Belieben sagen: „Gib mir mein Geld” oder: „Gib mir das, um was du mich übervorteilt hast”.
Neuer Kommentar