Bawa Metzia 4.3 Übervorteilung und Betrug
Shownotes
Die verbotene Übervorteilung (Onaa) beträgt vier Silberstücke bei den vierundzwanzig Silberstücken, die der Sela enthält, d. h., ein Sechstel des Kaufwertes. Bis wann ist es gestattet, den Kauf zurückgehen zu lassen? Bis er die Ware einem Kaufmann oder seinem Verwandten gezeigt haben könnte. R. Tarfon lehrte in Lud: „Die Übervorteilung beträgt acht Silberstücke bei einem Sela, d. h., ein Drittel des Kaufwerts” — da freuten sich die Kaufleute von Lud. Darauf sagte er zu ihnen: „Den ganzen Tag darf man vom Kauf zurücktreten”. Da sagten sie zu ihm. „Möge es R. Tarfon bei unserem alten Herkommen bewenden lassen” — und sie kehrten zu den Worten der Weisen zurück.
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