Bawa Metzia 3.12 Ab wann haftet der Hüter?

Shownotes

Wenn jemand die Hand nach einem Verwahrgut ausgestreckt hat, so wird er laut Bet Schammai bestraft mit dem, was es abgenommen, und mit dem, was es zugenommen hat. Bet Hillel sagt: Er ersetzt es so, wie es zur Zeit der Entwendung war. R. Akiwa sagt: Wie es zur Zeit der Forderung war. Wer sich vornimmt, die Hand nach einem Verwahrgut auszustrecken, ist laut Bet Schammai schuldig. Bet Hillel aber sagt: Er ist erst schuldig, wenn er die Hand danach ausgestreckt hat, denn es heißt (2 Moses 22:7): „Dass er nicht seine Hand ausgestreckt hat nach dem Gut seines Nächsten.” Auf welche Weise? Neigte er das Fass und nahm daraus ein Viertel Log, und es zerbrach, so bezahlt er bloß ein Viertel Log. Hob er aber das Fass empor und nahm daraus ein Viertel Log, und es zerbrach, so bezahlt er den Wert des Ganzen.

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