Schabbat 10.6 Makeup
Shownotes
Wer sich die Nägel abnimmt, entweder einen mittelst des andern, oder mittelst der Zähne; ebenso wer sich sein Haupthaar auszieht, oder das Haar vom Lippenbart oder vom Barte; so auch eine Frau, die sich das Haar flicht, die Augenbraunen schminkt, die Scheitelhaare Teilt ist nach R. Elieser schuldig. Die Weisen erklären es nur der (rabbinisch) Schabbatruhe wegen für unerlaubt. Wer etwas aus einem durchlöcherten Blumentopfe abpflückt, ist schuldig; ans einem nicht durchlöcherten, ist frei. R. Simeon spricht denselben in beiden Fällen frei.
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