Schabbat 10.3 ungewöhnliches Tragen
Shownotes
Wer etwas hinausträgt in der rechten oder linken Hand, oder im Busen, oder auf der Schulter, ist schuldig. Letzteres nämlich war die Art, wie die Söhne Kehath trugen. Wer aber auf der Rückseite der Hand trägt, oder mit dem Fusse, mit dem Munde, mit dem Ellenbogen, am Ohre, am Haar, am Gürtelbeutel mit der Öffnung nach unten, zwischen dem Gürtel und dem Hemde, am Saume des Hemdes, am Schuh, an der Sandale, ist frei, weil er es nicht auf gewöhnliche Weise trägt.
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