Schabbat 10.2 unvollständiges Tragen
Shownotes
Wenn Jemand im Begriff, Esswaaren hinauszutragen, dieselben auf die Schwelle niedersetzt, mag er selbst sie nachher völlig hinausgebracht haben, oder ein Anderer, so ist derselbe frei, weil er die Tat nicht mit einem Male verrichtet hat. Ebenso, wenn er einen Korb voll Früchten auf die äussere Schwelle niedersetzt, ist er, obgleich die meisten Früchte sich nach aussen befinden, frei, so lange er nicht den ganzen Korb hinausgetragen hat.
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