Schabbat 6.8 - Beinprothesen, Rollstühle, Holzesel
Shownotes
Ein Verstümmelter darf laut R. Meïr mit seinem Stelzfuß ausgehen. R. Josse verbietet es. Wenn er eine Höhlung zur Aufnahme von Lappen enthält, ist der Stelzfuß unrein. Die ledernen Schenkelkrücken des an beiden Füßen Verstümmelten sind unrein durch Druck, und man kann darin am Schabbat ausgehen und in den Tempelhof eintreten. Der Stuhl und die Schenkelleder eines Verkrüppelten sind unrein durch Druck, man darf aber mit ihnen nicht am Schabbat ausgehen und nicht in den Tempelhof eintreten. Holzpantinen sind rein, und man darf damit nicht ausgehen.
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