Schabbat 6.5 - Goldzähne, Perrücken, Tampons
Shownotes
Eine Frau darf ausgehen mit Fäden aus Haar, gleichgültig, ob aus fremdem oder sogar Tierhaar, außerdem mit Stirnplatte und Gehängen, die festgenäht sind, mit einem Stirnband, mit einer fremden Locke in den Haushof, mit der weichen Wolle im Ohr, im Schuh oder für ihre Reinigung, mit einem Pfeffer- oder Salzkorn oder was sonst in den Mund nimmt. Sie darf es nur am Schabbat nicht hineintun, und darf es nicht zurücklegen, wenn es herausgefallen ist. Ein falscher Zahn — Rabbi erlaubt, die Weisen verbieten es.
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