Schabbat 6.3 - Ringe, Broschen, Parfüm
Shownotes
Eine Frau darf nicht ausgehen mit einer durchlöcherten Nadel, nicht mit einem Ring, an dem ein Siegel ist, nicht mit einem schneckenförmigen Kopfaufsatz, nicht mit parfümierten Pölsterchen, nicht mit Balsamfläschen. Wenn sie trotzdem damit ausgegangen ist, muss sie laut R. Meïr ein Chatat bringen. Die Weisen befreien sie bei parfümierten Pölsterchen und Balsamfläschen.
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