Schabbat 6.2 - Männer, Sandalen, Tefillin, Amulette, Rüstungen

Shownotes

Der Mann darf nicht ausgehen mit Sandalen, welche mit Nägeln beschlagen sind; auch nicht mit einer einzelnen Sandale, außer, wenn er am [sc. anderen] Fuß einen Schaden hat; auch nicht in Tefillin; auch nicht mit einem Amulett, außer, wenn es von einem Experten stammt; nicht mit Panzer, Helm und Beinschienen. Wenn er trotzdem damit ausgegangen ist, braucht er kein Chatat zu bringen.

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