Schabbat 6.1 - Frauen, Schmuck, Schnüre, Halsketten, Nasenringe

Shownotes

Womit darf eine Frau ausgehen und womit nicht? Eine Frau darf nicht ausgehen mit wollenen oder leinenen Schnüren, oder mit Riemen auf dem Kopf; sie kann mit solchen nämlich nicht untertauchen, ohne sie zu entknoten; außerdem nicht mit einer Stirnplatte und Gehängen daran, wenn sie nicht an die Haube genäht sind, auch nicht mit der Unterlage des Stirnbandes. In den öffentlichen nicht mit einer „goldenen Stadt”, nicht mit einer engen Halskette, nicht mit Nasenringen, nicht mit Fingerringen, sogar wenn kein Siegel daran ist, nicht mit einer ungelöcherten Nadel. Wenn sie trotzdem damit ausgegangen ist, braucht sie kein Chatat zu bringen.

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