Schabbat 4.1 - Isolierung von Speisen

Shownotes

Worin darf man einpacken und worin nicht? Nicht einpacken darf man in Öltrester, Dünger, Salz, Kalk oder Sand — egal, ob feucht oder trocken —, Stroh, Traubenschalen, Wollflocken, Kräuter — außer, wenn sie trocken sind, nicht aber, wenn sie feucht sind —. Einpacken darf man in Kleider, unter Früchte, Taubenfedern, Hobelspäne und (feines) Flachs. R. Jehuda verbietet bei feinem und erlaubt bei grobem.

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