Schabbat 2.5 - Wann man Licht löschen darf
Shownotes
Wer ein Licht auslöscht, weil er sich fürchtet vor Nichtjuden, vor Räubern, vor dem bösen Geist oder um eines Kranken willen, damit er einschlafen kann, ist frei. Geschieht es aber, um die Lampe, das Öl oder den Docht zu schonen, ist er schuldig. R. Josse erklärt ihn für in jedem Fall frei, außer beim Docht, welchen er nämlich verkohlt (sodass er später leichter zu entzünden ist).
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