Schabbat 2.5 - Wann man Licht löschen darf

Shownotes

Wer ein Licht auslöscht, weil er sich fürchtet vor Nichtjuden, vor Räubern, vor dem bösen Geist oder um eines Kranken willen, damit er einschlafen kann, ist frei. Geschieht es aber, um die Lampe, das Öl oder den Docht zu schonen, ist er schuldig. R. Josse erklärt ihn für in jedem Fall frei, außer beim Docht, welchen er nämlich verkohlt (sodass er später leichter zu entzünden ist).

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.