Schabbat 2.2 - verbotene und erlaubte Öle
Shownotes
Man darf am Feiertag nicht zu verbrennendes Öl als Leuchtmittel benutzen. R. Jischmaël sagt: Man darf wegen der Ehre des Schabbat den Abfall von Pech nicht benutzen. Die Weisen erlauben alle Öle: Leinöl, Nussöl, Rübenöl, Fischöl, Koloquintenöl, Abgfall von Pech und Nafta. R. Tarfon sagt: Man darf nur Olivenöl als Leuchtmittel benutzen.
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