Mischna Schabbat 1.1
Shownotes
Das Verbot des Hinaus- und Hineintragens am Schabbat besteht aus zwei Gesetzen, die insgesamt vier sind, über den sich innen Befindenden, und zwei Gesetzen, die insgesamt vier sind, über den sich draußen Befindenden. Wie ist das? Ein Armer ist draußen und der Hausherr im Inneren. Reicht der Arme die Hand hinein und gibt etwas in die Hand des Hausherrn oder nimmt er etwas aus seiner Hand und zieht es heraus — so ist der Arme schuldig und der Hausherr frei. Reicht der Hausherr seine Hand hinaus und legt etwas in die Hand des Armen oder nimmt aus dieser etwas und bringt es hinein — so ist der Hausherr schuldig und der Arme frei. Reicht der Arme seine Hand hinein und der Hausherr nimmt etwas aus ihr oder legt etwas hinein und jener bringt es zu sich heraus, so sind beide frei. Reicht der Hausherr seine Hand hinaus und der Arme nimmt etwas daraus oder legt etwas hinein und jener bringt es zu sich herein, so sind beide frei. Übersetzung: Lazarus Goldschmidt, Bearbeitung: Alexander Adler
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