Bawa Metzia 2.3 Gefundene Sachen, die man nicht berühren darf.

Shownotes

Findet jemand hinter einer Wand oder hinter einer Mauer Tauben gebunden oder auch in den Steigen der Felder, so darf er sie nicht berühren. Findet man ein Gefäß auf dem Mist, so darf man es, wenn es zugedeckt ist, nicht berühren; ist es aufgedeckt, so soll man es nehmen und ausrufen lassen. Findet man etwas in einem Steinhaufen oder in einer alten Wand, so gehört es dem Finder. Findet man etwas in einer neuen Wand in der Hälfte nach außen, so gehört es dem Finder; findet man es in der Hälfte nach innen, so gehört es dem Hausherrn. Hat er aber das Haus anderen vermietet, so gehört das Gefundene dem Finder, selbst, wenn er es mitten im Haus gefunden hat.

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