Bawa Metzia 10.4 Schäden im öffentlichen Bereich

Shownotes

Ebenso, wenn eine Ölpresse in einen Felsen gebaut und darüber ein Garten ist, welcher einbricht, so darf der Gartenbesitzer heruntergehen und unten säen, bis der andere über seine Ölpresse Wölbungen macht. Wenn eine Wand oder ein Baum in den öffentlichen Bereich hineinstürzt und schädigt, so ist man vom Ersatz frei. Hat man ihm eine Frist anberaumt, den Baum umzuhauen oder die Wand niederzureißen, und sie sind während dieser Frist umgefallen, so ist er frei; geschah es aber nach der Frist, so ist er schuldig.

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