Bawa Metzia 10.3 Wenn das Obergeschoß ernuet einstürzt
Shownotes
Wenn ein Haus und ein Söller, die zweien gehören, eingestürzt sind, und der Herr des Söller den Herrn des Hauses zu bauen auffordert, dieser aber nicht bauen will, so kann der Herr des Söllers das Haus bauen und darin wohnen, bis er ihm seine Auslagen erstattet. R. Jehuda sagt: Es würde dieser dann in seines Nächsten Haus gewohnt haben und ihm Miete zahlen müssen. Vielmehr soll der Herr des Söllers das Haus und den Söller bauen, den Söller bedachen und im Haus wohnen, bis jener ihm seine Auslagen erstattet.
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