Bawa Metzia 10.3 Wenn das Obergeschoß ernuet einstürzt

Shownotes

Wenn ein Haus und ein Söller, die zweien gehören, eingestürzt sind, und der Herr des Söller den Herrn des Hauses zu bauen auffordert, dieser aber nicht bauen will, so kann der Herr des Söllers das Haus bauen und darin wohnen, bis er ihm seine Auslagen erstattet. R. Jehuda sagt: Es würde dieser dann in seines Nächsten Haus gewohnt haben und ihm Miete zahlen müssen. Vielmehr soll der Herr des Söllers das Haus und den Söller bauen, den Söller bedachen und im Haus wohnen, bis jener ihm seine Auslagen erstattet.

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.