Bawa Metzia 1.1

Shownotes

Wenn zwei einen Mantel festhalten und der eine sagt: „Ich habe ihn gefunden”, während der andere sagt: „Ich habe ihn gefunden”, oder der eine sagt: „Das Ganze gehört mir”, während der andere sagt: „Das Ganze gehört mir”, so schwört der eine, dass er nicht weniger als die Hälfte daran hat, und der andere schwört ebenfalls, dass er nicht weniger als die Hälfte daran hat, und darauf teilen sie sich darin. Sagt der eine: „Das Ganze gehört mir”, und der andere sagt: „Die Hälfte gehört mir”, so soll der, welcher sagt: „Das Ganze gehört mir”, schwören, dass er nicht weniger als drei Viertel daran hat, und der, welcher sagt: „Die Hälfte gehört mir”, schwören, dass er nicht weniger als ein Viertel daran hat, und darauf nimmt jener drei Viertel und dieser ein Viertel.

Kommentare (1)

Andreas Mirecki

Es bleibt leider unklar, ob einer der Finder meint, sein verlorenes Gut gefunden zu haben, oder, ob es sich um eine derelinquierte Sache handelt, und einer oder beide meinen, es handle sich demnach um einen Fund, den sie akquirieren dürfen. Beim verlorenen Schuldschein 1,6 ist es auch ziemlich kompliziert...

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